Nutzungsbedingungen für den JusProgManager
Mit der Nutzung des JusProgManagers akzeptieren Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
1. Leistung
JusProg – Körperschaft zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien e.V. (im Folgenden JusProg oder JusProg e.V. genannt) stellt mit dem JusProgManager eine Elternanwendung als ergänzenden Funktionalität zu den JusProg-Jugendschutzprogrammen zur Verfügung.
Die Nutzung des JusProgManagers ist für Privatpersonen kostenfrei. Für die Nutzung im kommerziellen Umfeld oder im erheblichen Rahmen kann eine Gebühr anfallen. JusProg e.V. behält sich vor, jederzeit die Bedingungen für die kostenfreie Nutzung und die möglichen Gebühren zu ändern. Die Information dazu wird rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben. Es werden in keinem Fall bei Änderungen rückwirkend Gebühren fällig.
Für die Nutzung des JusProgManagers ist eine Registrierung unter jusprog-manager.com notwendig. Dabei werden Daten gespeichert und elektronisch verarbeitet. Informationen zur Datenspeicherung und zum Datenschutz erhalten Sie unter jusprog-manager.com/datenschutz.
Der JusProgManager dient dazu, Kinderprofile und deren Einstellungen wie z.B. Freigabe bzw. Blockierung von bestimmten Webseiten fernkonfiguriert in den verbundenen (gepairten) Jugendschutzprogrammen vorzunehmen. Dazu werden im JusProgManager Kinder- und Elternkonten angelegt und verwaltet und deren Daten mit den Jugenschutzprogrammen ausgetauscht. Die Funktionalität wird um einen Messenger ergänzt.
JusProg e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass Altersklassifizierungen der verbundenen (gepairten) Jugendschutzprogramme fehlerhaft sein können und der Dienst von Minderjährigen möglicherweise umgangen werden kann. Eine Haftung wird durch Fehler oder Umgehungsmöglichkeit ausdrücklich nicht begründet. JusProg e.V. weist darauf hin, dass möglicherweise Funktionen oder Software auf dem Endgerät beeinträchtigt sind und Updates nicht erfolgen, wenn diese auf Verbindung zum Internet basieren.
JusProg e.V. übernimmt keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit des JusProgManagers. Nutzerinnen wird dringend empfohlen, keine sehr wichtigen Situationen, gleich welcher Art, von der ständigen Verfügbarkeit abhängig zu machen. JusProg e.V. behält sich vor, jederzeit ohne Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft die Funktionalität des JusProgManagers zu ändern, Server-Konfiguration anzupassen, einzelne Server außer Betrieb zu nehmen oder den Dienst einzustellen. JusProg e.V. ist grundsätzlich nicht für möglichen Datenverlust verantwortlich, Nutzerinnen und Nutzer sollten stets ein aktuelles Backup der unter jusprog-manager.com gepflegen Daten und Settings verfügbar haben.
Dem Nutzer ist bewusst, dass softwarebasierte Dienste nie fehlerfrei sind.
Nutzer des JusProgManagers haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie jederzeit kurzfristig die Verbindung (Pairing) der von ihnen mit dem JusProgManager verbundenen Jugendschutzprogramme wieder lösen können.
2. Haftung
Nutzerinnen und Nutzer verwenden den JusProgManager auf eigene Verantwortung. JusProg e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen für keinerlei Schäden oder Nachteile, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Nutzung des JusProgManagers und der Verbindung (Pairing) zu den Jugendschutzprogrammen entstehen. Insbesondere haftet JusProg e.V. auch nicht für Schäden, die auf Nicht-Erreichbarkeit von Webseiten aufgrund von Fehlern gleichweder Art zurückzuführen sein könnten. Eine Haftung ist in jedem Fall maximal auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist, insbesondere auch in Bezug auf Haftung für die Verletzung von Leib, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
JusProg e.V. weist darauf hin, dass der JusProgManager und die Pairing-Funktionen nur auf Standard-Installationen getestet wurden und es nicht im Verantwortungsbereich von JusProg e.V. liegt, ob der JusProgManager und die verbundenen (gepairten) Jugendschutzprogramme in Kombination mit anderer auf dem gleichen Endgerät oder Rechnersystem installierter Software, u.a. auch Antiviren-Software, funktionieren und die Funktionsfähigkeit von anderer Software nicht beeinträchtigt.
JusProg haftet nicht für jegliche Schäden, die dem Nutzer durch eingeschränkten Zugang zum Internet entstehen. Das JusProgManager-Login arbeitet mit Passworten. Dem Nutzer ist bekannt, dass er selbst dafür verantwortlich ist, die i.d.R. selbst vergebenen Passworte zu erinnern und JusProg e.V. ist nicht verpflichtet und i.d.R. nicht in der Lage ist, Passworte oder Passwort-Vergessen-Fragen wiederherzustellen. Dies gilt auch für Passworte von Kinderaccounts.
Sollte wegen Vergessen von Passworten eine Neuinstallation des Rechnersystems oder des Endgeräte-Betriebssystems oder eine andere unerwünschte Folge notwendig sein, so geschieht dies in Verantwortung des Nutzers.
Nutzerinnen und Nutzer müssen eigenverantwortlich auf die Vertraulichkeit von Pairingcodes zum Verbinden von Endgeräten mit Jugendschutzprogrammen achten. JusProg e.V. haftet nicht, wenn ein Paringcode unbefugt genutzt wurde.
JusProg haftet nicht, wenn unberechtigte Dritte (z.B. sog. „Hacker“) Funktionen des JusProgManagers und der verbundenen Jugendschutzprogramme missbrauchen oder sich unberechtigten Zugang zum Rechnersystem verschaffen.
JusProg haftet grundsätzlich nicht für die Verlässlichkeit der Filterung, dem Zeitmanagement und der weiteren Funktionalität des JusProgManagers, weder bei Blockaden noch bei Zulassen von Webseiten, Apps, Software oder Funktionen des Rechnersystems.
Bei der Filterung von Webseiten ist immer von einer begrenzten Verlässlichkeit auszugehen. Insbesondere, aber nicht nur, in den Alterstufen ab 12 Jahren ist mit verminderter Verlässlichkeit der Filterung zu rechnen, da i.d.R. ab dieser Altersstufe dem System unbekannte Webseiten angezeigt werden.
Eine Erreichbarkeit und eine Antwort des Supports von JusProg wird grundsätzlich nicht garantiert.
Dem Nutzer ist bekannt, dass bei einem kostenfrei zur Verfügung gestellten Dienst insbesondere von verminderter Haftung und Unterstützung durch den Anbieter ausgegangen werden muss.
JusProg e.V., Stand: Mai 2023